Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Rechtsauffassung zur Auslegung der Voraussetzung für die erhöhten Leistungssätze beim Kurzarbeitergeld nach § 421c Abs. 2 S. 2 SGB III geändert.
Die BDA hat daraufhin ihre FAQ zur Kurzarbeit angepasst. Die überarbeitete Fassung des FAQ-Papier der BDA können Sie hier herunterladen. Die Änderungen sind zur besseren Übersichtlichkeit gelb markiert.