Nachdem bisher nur die einzelnen Gesetzesentwürfe vorlagen, über die im Bundestag und Bundesrat abgestimmt wurde, wurde jetzt im Bundesgesetzblatt am 23.11.2021 das vollständige „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 22.11.2021 veröffentlicht. Da das Gesetz entsprechend der Schlussbestimmung einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft tritt, ist es somit seit heute, dem 24.11.2021, in Kraft.
Das im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Änderungsgesetz können Sie hier herunterladen.
Die entscheidenden Neuregelungen für das Arbeitsverhältnis betreffen:
- Die Einführung einer umfassenden 3G-Regelung am Arbeitsplatz
- Kontrollobliegenheiten des Arbeitgebers für die Einhaltung dieser 3G-Regelung
- Die Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
- Die Verlängerung der Entschädigungsleistungen nach § 56 Abs. 1a IfSG
Die Geltung der 3G-Regelungen für das Arbeitsverhältnis ist nach § 28b Abs. 7 IfSG zunächst bis zum 19.03.2022 befristet. Durch Beschluss des Bundestages kann eine Verlängerung von längstens bis zu 3 Monaten vorgenommen werden.