Auf Menschen ohne Auffrischungsimpfung kommt im kommenden Jahr eine Änderung zu: Die digitalen EU-Impfnachweise verlieren ohne die dritte Booster-Impfung künftig neun Monate nach der Grundimmunisierung ihre Gültigkeit. Das teilte die EU-Kommission mit. Die Neuregelung tritt mit dem 1. Februar 2022 in Kraft.
Theoretisch können die EU-Länder noch ein Veto einlegen, was aber so gut wie ausgeschlossen ist. Die Regelung sei mit den EU-Staaten abgestimmt worden und werde auch im jüngsten Gipfelbeschluss erwähnt, so ein Kommissionssprecher. Auffrischungsimpfungen werden demnach spätestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung empfohlen. Das Impfzertifikat soll aber drei weitere Monate seine Gültigkeit behalten, bevor es abläuft, damit man genug Zeit hat, eine Auffrischungsimpfung zu erhalten.