Die Niedersächsische Landesregierung hat jetzt mit Wirkung ab dem heutigen Tag die Verlängerung der Niedersächsischen Corona-Verordnung bis einschließlich 23.02.2022 verkündet. Damit wird die bereits in der letzten Fassung der Corona-Verordnung bestimmte „Winterruhe“ noch einmal verlängert.
Die Lesefassung der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung können Sie hier herunterladen. Die jeweiligen Änderungen sind gelb hinterlegt.
Darüber hinaus können Sie hier die Presseerklärung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 01.02.2022 herunterladen, in dem die wesentlichen Punkte der Verlängerung der „Winterruhe“ noch einmal dargestellt sind.
Auf einige Punkte möchten wir gerne wie folgt hinweisen:
- Die 2G-Plus-Regel auf Außensportanlagen wird in Reaktion auf einen Beschluss des OVG Lüneburg auf Mannschaftssport begrenzt. Individualsport auf Außensportanlagen kann ab sofort unter der 3G-Regel angeboten und genutzt werden.
- Von der zusätzlichen Testpflicht in 2G-Plus-Betrieben und -Veranstaltungen sind neben den geboosterten künftig auch Personen, die immunisiert sind durch eine Impfung und eine Infektion mit dem Coronavirus, frisch vollständig geimpft sind, also über einen vollständigen Impfschutz in Form von zwei Einzelimpfungen verfügen, von denen die zweite nicht mehr als 90 Tage zurückliegt oder den vollständigen Impfschutz (nur) durch vorherige Infektion erworben haben, wenn die dazu ergangene Testung mindestens 28 Tage, aber nicht mehr als 90 Tage zurückliegt.
Von 2G-Plus betroffene Betriebe und Veranstaltungen können weiterhin von der 2G-Option Gebrauch machen, wenn sie ihre Kapazitäten auf 70 % reduzieren.