Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben gestern erneut über die Corona-Lage beraten.
Den am Ende der Beratungen gefassten Beschluss der MPK können Sie hier herunterladen.
Die wesentlichen Ergebnisse der MPK lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Bis zum 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden.
In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmer möglich. Für Ungeimpfte bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
Sofern nicht bereits vorgesehen oder umgesetzt, entfällt im Einzelhandel die bisher häufig geltende Beschränkung des Zugangs.
Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.
In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).
Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2G-Plus-Regelung)) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauer nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauer nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygiene-konzepte vorgesehen werden.
In einem dritten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt.
Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (zum Beispiel bei Tätigkeit in Großraumbüros).
Bund und Länder wollen das weitere Infektionsgeschehen aufmerksam beobachten. Der Chef des Bundeskanzleramtes wird sich regelmäßig mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien über die Lage austauschen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden zur Corona-Pandemie am 17. März 2022 erneut zusammenkommen.