Am 10. September 2021 sind mit der neuen Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verschiedene Änderungen in Kraft getreten, u.a. zur Aufklärung und Information der Beschäftigten über die Gesundheitsgefährdung bei einer COVID-19-Erkrankung und die Möglichkeit einer Schutzimpfung.
Die BDA hat ihren Fragen- und Antwortkatalog (FAQs) hinsichtlich der Neuerungen aktualisiert und Antworten bzw. Hinweise von Seiten des Bundesarbeitsministeriums zu den oben genanntem Themen aufgenommen.
Die neue Fassung „FAQ SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und mobile Arbeit“ können Sie hier herunterladen.