Mit Sonderrundschreiben 19 / 2021vom 23. April 2021 hatten wir Sie über die Veröffentlichung der dritten Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung informiert. Aufgrund dieser Neuerungen hat die BDA ihren Fragen- und Antwortkatalog zur Corona-ArbSchV aktualisiert. Die Änderungen umfassen insbesondere die neuen Regelungen zur Testangebotspflicht und zur mobilen Arbeit nach dem Infektionsschutzgesetz.
Den aktuellen FAQ-Informationsbogen der BDA vom 23.04.2021 können Sie hier herunterladen.