Aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung vom 29.03.2021

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Mit Wirkung ab Montag, den 29.03.2021, hat die Niedersächsische Landesregierung die neue überarbeitete Niedersächsische Corona-Verordnung erlassen. Damit wird die Anpassung an die Beschlüsse in der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin aus der vergangenen Woche in das geltende Landesrecht umgesetzt.
Diese Verordnung können Sie hier herunterladen.
Die aktuellen Änderungen sind in dem beigefügten Verordnungstext zur besseren Verständlichkeit gelb hinterlegt (Lesefassung).
Soweit Interesse besteht, können Sie die konkreten Änderungen auch noch einmal in der zugrundeliegenden Änderungsverordnung vom 27.03.2021 nachlesen, die Sie hier herunterladen können.
Darüber hinaus hat die Niedersächsische Landesregierung begleitend auch noch eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie die beschlossenen Maßnahmen erläutert.
Die niedersächsische Wirtschaft wir hier direkt angesprochen und um Unterstützung durch Gewährung von „Homeoffice“, mobilem Arbeiten und Testungen von in Präsenz beschäftigten Arbeitnehmern gebeten.
Die Pressemitteilung vom 27.03.2021 können Sie hier herunterladen.
Zudem können wir Ihnen auch noch einmal zu Ihrer Information den aktualisierten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin mit der nach der Erklärung der Bundeskanzlerin am vergangenen Mittwoch (24.03.2021) vorgenommenen Streichung der Ziffer 4. über die „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ übersenden.
Diesen aktualisierten Beschluss mit Stand 24.03.2021 können Sie hier herunterladen.