Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 18.07.2022 eine Verordnung (Verordnung Nr. (EU) 2022/1280) erlassen, mit der die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU geregelt wird. Die Verordnung ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.
Ab diesem Datum werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, wenn dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wurde. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.
Wer im Besitz eines digitalen ukrainischen Führerscheins ist oder den ukrainischen Führerschien nicht mehr besitzt, muss sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden. Wenn die Fahrerlaubnis bestätigt wird, erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer einen für die Dauer des Schutzstatus geltenden Führerschein. Dieser Führerschein wird innerhalb der EU anerkannt (gültig höchstens bis zum 06.03.2025).