Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hatte 2020 befristete gesetzliche Regelungen für das AktG, GmbHG, GenG sowie BGB für u. a. „virtuelle“ Hauptversammlungen, Gesellschafterbeschlüsse, Beschlussfassungen von Genossenschaften, Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen von Vereinen eingeführt.
Der Zeitraum für den diese Ausnahmeregelungen gelten, wurde nun erneut verlängert. Mit dem jetzt in Kraft getretenen Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“, wurde auf Empfehlung des Haushaltsausschusses des Bundestages in dem dortigen Artikel 15 eine Verlängerung der Ausnahmeregelungen bis einschließlich 31.08.2022 festgelegt.
Sie können das Gesetz mit dem genannten Artikel hier herunterladen.