Anpassungen zur AU-Bescheinigung wegen Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

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Bereits zum 1. Oktober 2021 wird die erste Phase im Zusammenhang mit der Digitalisierung der AU-Bescheinigung umgesetzt und die eAU zwischen den Ärzten und den Krankenkassen damit obligatorisch.

Bis zum Start der zweiten Phase der eAU-Umsetzung am 1. Juli 2022, ab welchem die Übertragung der eAU-Daten von den Krankenkassen an die Arbeitgeber erfolgen wird, ist weiterhin eine regelmäßige Ausstellung der Arbeitgeberausfertigung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 1. Juli 2022 erforderlich. Auch zukünftig wird es im Zusammenhang mit Störfällen erforderlich sein, dass zur Sicherstellung des Krankengeldes, aber auch der Entgeltfortzahlung, eine einheitliche Bescheinigung vorgehalten wird, welche im Bedarfsfall ausgedruckt werden kann. Dieser Ausdruck bedarf aufgrund der Systemumstellung jedoch einer Veränderung in der Umsetzung. Mit dem Ziel der weitgehenden Digitalisierung wird daher die bisherige AU-Bescheinigung geringfügig optisch angepasst.

Die angepasste AU-Bescheinigung wird damit ab dem 1. Oktober 2021 nur noch auf Basis des erstellten eAU-Datensatzes durch die Ärzte erstellt, wodurch bisherige Probleme mit händischen Angaben, Verschiebungen der Bedruckung durch Fehleinzüge oder Druckgrößenänderungen weitestgehend vermieden werden können. Die optische Darstellung folgt weiterhin dem bewährten Muster, wird jedoch nicht mehr gelb hinterlegt sein. Die Anpassung stellt eine optische Gleichheit der Muster zwischen der Darstellung innerhalb der Systeme als auch auf dem Ausdruck dar und ermöglicht zudem die notwendige Erweiterung um das Feld „Unfall/Unfallfolgen“, welches ab dem 1. Juli 2022 auch den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden wird. Hierbei ist zu beachten, dass der Ausdruck zu-künftig sowohl auf A4 als auch A5 erfolgen kann.

Die gematik plant bereits ab August einen Feldtest zur Sicherstellung des reibungslosen Starts der eAU zwischen Ärzten und Krankenkassen. Der Feldtest erfolgt unter Einsatz der Echtsysteme, weshalb auch in diesen Fallgestaltungen bereits der angepasste Ausdruck der AU-Bescheinigung in Einzelfällen zum Einsatz kommen kann.

Zwei Beispiele für das neue Muster können Sie hier und hier herunterladen.