Antragstellung für Förderprogramme von BMWK und BAFA wieder möglich

Allgemeines, Newsletter

Die Antrags- und Bewilligungspause, die am 01. Dezember 2023 für alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt wurde, ist wieder aufgehoben. Darauf hat das BMWK hingewiesen. Somit können nun wieder Anträge eingereicht und bereits vorliegende Anträge – nach den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung  – beschieden werden.

Dies gilt für u. a. folgende Programme:

  • Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
  • Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen
  • Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion
  • Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie
  • Dekarbonisierung der Industrie
  • Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat gemeldet, dass die Antragsstellung und Bewilligung u. a. bei folgenden Programmen wieder möglich ist:

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024 wieder eingereicht werden.

Weiterführende Informationen:

Informationen zu den Förderprogrammen: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Foerderprogramme/Unternehmen/unternehmen.html