Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist 2018 ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten.
Mit einer neuen Broschüre, die Sie hier herunterladen oder in unserer Verbandsgeschäftsstelle abfordern können, möchte das Bundesfamilienministerium jetzt gezielt Arbeitgeber informieren. Es werden ausführlich die Regelungen des Mutterschutzgesetzes zum betrieblichen sowie arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz, zum Kündigungsschutz und zum Leistungsrecht während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit erläutert. Neben dem Gesetzestext des neuen Mutterschutzgesetzes wurde im Anhang auch eine Checkliste aufgenommen, in der die Arbeitgeberpflichten übersichtlich aufgelistet sind. Die Broschüre berücksichtigt alle Änderungen im Bereich des Mutterschutzes, die mit dem neuen Mutterschutzgesetz 2018 in Kraft getreten sind.