Arbeitszeit und Vergütung bei Home Office und Reisezeiten – Einladung zum Infonachmittag

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Für Beschäftigte im Home Office oder für Mitarbeiter auf Reisen im Auftrag des Arbeitgebers gelten selbstverständlich die gleichen Arbeitsschutzgesetze wie für alle anderen Mitarbeiter auch. Hier ist jedoch die Abgrenzung zwischen „Arbeit“, „Freizeit“ oder „Pause“ nicht immer so deutlich möglich wie bei Mitarbeitern mit festen Arbeitszeiten in einem ortsgebundenen Betrieb. Ist zum Beispiel die Zugfahrt zum Kunden Arbeitszeit, auch wenn der Mitarbeiter dabei schläft, privat im Internet surft oder ein Buch liest? Welche Verantwortung trägt hier der Arbeitgeber, wenn der Mitarbeiter im Home Office aus freien Stücken deutlich länger arbeitet, als das Arbeitsrecht es zulässt? Welche vertraglichen Regelungen sind hier zu treffen?

Darüber möchten wir bei unserer Veranstaltung

Praxis & Recht „Arbeitszeit und Vergütung bei Home Office und Reisezeiten“

mit unserem Juristen und stellvertretenden Hauptgeschäftsführer, Martin Schwickrath,

am Dienstag, den 29. Oktober von 16:00 bis 18:00 Uhr

sprechen und laden Sie dazu in die Räume des Arbeitgeberverbandes Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V., Haus der Wirtschaft, Stadtkoppel 12, 21337 Lüneburg ein.

Wir bitten um Anmeldungen bis zum 21.10.2019 über unsere Internetseite: https://arbeitgeberverbandlueneburg.de/veranstaltungen-seminare