Das Bundeskabinett hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Damit läuft die Verordnung zeitgleich mit der Maskenpflicht im Personenfernverkehr zum 2. Februar 2023 aus.
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin Corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Die Anwendung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hatte bereits am 25. Mai 2022 mit Außerkrafttreten der alten Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung geendet: BAuA – Rechtstexte und Technische Regeln – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (aufgehoben) – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Die Verordnung zur Aufhebung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 wurde am 30. Januar 2023 im Bundesgesetzblatt I Nr. 26 verkündet.
Sie können das betreffende Bundesgesetzblatt hier herunterladen.