Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder Soloselbstständiger der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes durch die COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten haben und Ihnen bereits eine Überbrückungshilfe II bewilligt wurde, können Sie seit dem 11.12.2020 diese neue Förderung über die NBank beantragen.
Wer wird gefördert?
• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
• Soloselbstständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Was wird gefördert?
• Umsatzverlust in den Bezugsmonaten April bzw. September bis Dezember 2020 gegenüber dem Vergleichsvorjahreszeitraum durch die COVID-19-Pandemie
Die ausführlichen Informationen zu diesem Förderprogramm entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt, welches Sie hier herunterladen können.