Die erste Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ für das Ausbildungsjahr 2020/21 ist angepasst worden. Die Änderungen sollen zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Insbesondere folgende Änderungen sind in der Überarbeitung der Richtlinie enthalten:
1. Das Förderkriterium der Corona-Betroffenheit für Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie Plus ist ausgeweitet, und damit eine Antragstellung für mehr Unternehmen möglich geworden. Erforderlich ist nun ein Umsatzrückgang in mindestens zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und Dezember 2020 in Höhe von 50 % im Vergleich zu den Vorjahresmonaten, oder in 5 zusammenhängenden Monaten desselben Zeitraums in Höhe von 30 %, oder 1 Monat Kurzarbeit auch im 2. Halbjahr 2020.
2. Der Ausbildungsbeginn für geförderte Ausbildungsverhältnisse wird vom 1. August 2020 auf den 24. Juni 2020 vorverlegt (Tag der Kabinettsbefassung).
3. Die Befristung für Zuschüsse bei Vermeidung von Kurzarbeitergeld (KuG) für Auszubildende und Ausbilder wird bis Ende Juni 2021 verlängert.
4. Die Übernahmeprämie für Insolvenz-Azubis wird ebenfalls bis Ende Juni 2021 verlängert und die Beschränkung auf KMU wird aufgehoben, sowohl beim abgebenden als auch beim aufnehmenden Betrieb. Bei allen anderen Fördermaßnahmen bleibt die Betriebsgrößenbeschränkung auf maximal 249 Beschäftigte bestehen.
Bewertung:
Die Änderungen sind zu begrüßen. Sie bringen die notwendige zeitliche Flexibilisierung zur Antragstellung bis ins kommende Jahr. Außerdem greifen sie einige Forderungen der BDA auf, wie beispielsweise die Abschaffung der KMU-Beschränkung, zumindest für eine Förderlinie, sie gehen jedoch nicht weit genug. So sollte die KMU-Beschränkung auch für die anderen Fördermaßnahmen und nicht nur für die Übernahme von Insolvenz-Azubis aufgehoben werden. Dass weitere Anpassungen notwendig sind, um das Ziel der Richtlinie zu erreichen, zeigt sich sehr deutlich darin, dass das Programm nur schleppend anläuft. Abgerufen wurden bislang 2,5 Mio. €, ca. 57 Mio. EUR sind aufgrund von Anträgen „vorgemerkt“. Bislang wurden 1.600 Prämien (23.000 Anträge sind bewilligt) und 350 KuG-Zuschüsse ausgezahlt (900 sind bewilligt). Insgesamt sind für die erste Richtlinie des Förderprogramms 410 Mio. € bereitgestellt (Gesamtvolumen des Programms: 500 Mio. €), die zur Verfügung stehenden Mittel werden folglich bei Weitem nicht ausgeschöpft.
Perspektive für das Ausbildungsjahr 2021/22
Alle Akteure sehen mit großer Sorge auf das kommende Ausbildungsjahr 2021/22, für das die BA bis Ende November mit rund 200.000 Bewerbern und rund 300.000 Ausbildungsangeboten im Vorjahresvergleich einen Rückgang um -12,4 % bzw. -8,4 % verzeichnete. Zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses müssen Politik und Wirtschaft in beide Richtungen mobilisieren.
Die BDA fordert deshalb eine Neuauflage des Programms „Ausbildungsplätze sichern“ für das neue Ausbildungsjahr 2021/22 zum Invest der bisher erst zu rd. 12 % abgerufenen Programmmittel. Es kann insbesondere unter dem Aspekt der Anerkennung/Wertschätzung ausbildender Betriebe einen sinnvollen Beitrag zur Mobilisierung leisten – mit einer Reihe von notwendigen Anpassungen, insbesondere (nicht abschließend):
• Anhebung der antragsberechtigten Betriebsgrößenklasse für alle Programmlinien auf mindestens 499 statt 249 Mitarbeiter
• Ausbildungsprämie/Ausbildungsprämie Plus bei gleicher/erhöhter Ausbildung im Vergleich zum Vorjahr statt im Vergleich zum Durchschnitt der drei vorlaufenden Jahre
• Überprüfung/Anpassung der Höhe der insbesondere für Auftrags- und Verbundausbildung mit 4.000 EUR für 6 Monate niedrig angesetzten Prämien