Am 8. August 2023 ist die Regel „Gefährdungsbeurteilung“ des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. Nr. 39/2023 S. 818) veröffentlicht worden.
Sie finden diese hier: https://www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de/fileadmin/content/Dokumente/MuSchR10.1.01_Gefaehrdungsbeurteilung.pdf
Die erste Regel des Mutterschutzausschusses soll dabei unterstützen, die mutterschutzrechtlichen Aspekte im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, welche seit der Novellierung des Mutterschutzgesetzes im Jahr 2018 für alle Arbeitgeber verpflichtend einzuhalten sind. Dies gilt auch dann, wenn sie keine Frauen oder keine schwangeren Frauen beschäftigen. Sie unterscheidet die zwei Stufen der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung, die anlassunabhängige und die anlassbezogene, und konkretisiert u.a. die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Rangfolge der Schutzmaßnahmen sowie die Dokumentation und Information durch die Arbeitgeber. Im Anhang der Regel findet sich zudem ein übersichtliches Schema zum Ablauf der Gefährdungsbeurteilung im Fall einer unverantwortbaren Gefährdung.