Die BDA hat auf Grundlage der bei ihr eingegangenen Fragen ihre FAQ zu den Neuregelungen durch das Weiterbildungsgesetz aktualisiert.
Die aktuellen FAQ können Sie hier herunterladen.
Die Aktualisierungen beziehen sich dabei auf die Themenkomplexe:
▪ Sprachförderung innerhalb der Weiterbildungsförderung Beschäftigter (§ 82 SGB III)
und Qualifizierungsgeld (§ 82a – c SGB III)
▪ Beachtung des Fernunterrichtsschutzgesetzes bei virtuellen Maßnahmen beim
Qualifizierungsgeld (§ 82a – c SGB III) und
▪ Aktuelle Möglichkeiten zur Abrechnung des Qualifizierungsgeldes.
Eine Abrechnung des Qualifizierungsgeldes ist aktuell nicht über Entgeltabrechnungsprogramme möglich. Es gibt noch ungeklärte Fragen zwischen Lohnabrechnern und den Sozialversicherungsträgern. Auch bei der manuellen Abrechnung ergeben sich Probleme daraus, dass das Qualifizierungsgeld nur an das Kurzarbeitergeld angelehnt, aber nichtvollständig identisch ist. Anders als das Kurzarbeitergeld wird es nicht monatlich neu berechnet, sondern einmalig vor Beginn der Qualifizierung. Das hat zur Folge, dass die vorhandenen Abrechnungsabläufe in den Entgeltabrechnungsprogrammen nicht passen.
Unklar ist auch bei einer manuellen Berechnung die Konstellation, in der die Auszahlung von Qualifizierungsgeld und Entgelt dazu führt, dass die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.
Die BDA hat die Träger der Sozialversicherung angehalten, die offenen Fragen zur korrekten Abrechnung der SV-Beiträge schnellstmöglich zu klären. Die BDA wird ihre FAQ bei Bedarf erneut aktualisieren.