Wie in unserem letzten Sonderrundschreiben Nr. 10 / 2022 berichtet, sind am 2. April 2022 auch die Übergangsregelungen nach den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zum 19.03.2022 mit der Aufhebung der gesetzlichen 3G-Regelungen am Arbeitsplatz (§ 28b Abs. 1 IfSG) ausgelaufen.
Insofern sind gegenwärtig nur noch Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz möglich. Diese Basisschutzmaßnahmen können weiterhin auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung in einem Hygienekonzept festgelegt werden. Vor diesem Hintergrund hat deshalb unsere Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihre FAQ zum Infektions- und Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie überarbeitet. In diesen FAQ werden die möglichen Schutzmaßnahmen dargestellt, die aus einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung hergeleitet und mit einem betrieblichen Hygienekonzept umgesetzt werden können.
Die FAQ der BDA können Sie hier herunterladen.