Ausgleichsansprüche von Betriebsräten sind bei Betriebsratsschulungen auf die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten begrenzt. Die Regelung in § 37 Abs. 6 Satz 2 BetrVG gilt nicht nur für teilzeit-, sondern auch für vollzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder.
Das LAG hatte in seinem Urteil vom 21.03.2022 (Az. 2 Sa 71/21) über den Anspruch eines Betriebsratsmitgliedes auf Freistellung für eine Betriebsratsschulung zu entscheiden, wobei auch Reisezeiten zu berücksichtigen waren.
Der Tarifvertrag sah dabei eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Wochenstunden vor, die arbeitstägliche Arbeitszeit richtete sich nach den jeweiligen Dienstplänen. Für die hier fraglichen Tage der Schulung plante der Arbeitgeber die Betriebsratsmitglieder mit 7,6 Stunden im Dienstplan ein, auch wenn die Schulung zuzüglich der erforderlichen Reisezeit über die 7,6 Stunden hinausging. Dementsprechend gewährte der Arbeitgeber auch nur für 7,6 Stunden einen Freizeitausgleich.
Das Betriebsratsmitglied machte nunmehr die über die 7,6 Stunden hinausgehenden Schulungs- und Reisezeiten geltend. Das LAG wies die Klage ab. Es bestätigte zwar zunächst, dass das Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an der Schulung außerhalb der Arbeitszeit Betriebsratstätigkeiten erbracht habe. Dennoch habe der Arbeitgeber die dem Betriebsratsmitglied zustehenden Ansprüche bereits erfüllt, denn bei Schulungen unterlägen die Freistellungsansprüche der Kappung gemäß § 37 Abs. 6 Satz 2 Hs. 2 BetrVG, wonach der Ausgleichsanspruch pro Schulungstag auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers begrenzt sei, hier 7,6 Stunden. Zu den Schulungszeiten zählten dabei auch die notwendigen Reisezeiten, so dass sie ebenfalls der Kappung unterfielen. Die Regelung in § 37 Abs. 6 BetrVG findet folglich nicht lediglich auf Teilzeitmitarbeiter im Betriebsrat Anwendung, sondern kappe generell die Freistellungsansprüche für Schulungen auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Mitarbeiters.
Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig, das LAG hat die Revision zum BAG zugelassen, wir werden berichten.