Bundestag beschließt Aktivrentengesetz

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Der Deutsche Bundestag hat das Aktivrentengesetz in 2./3. Lesung verabschiedet. Die Aktivrente verfolgt das Ziel, das gesamtwirtschaftliche Arbeitszeitvolumen zu erhöhen. Erwerbstätige sollen dazu bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei erhalten, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten.

Bewertung der BDA

Das Aktivrentengesetz bedarf Klarstellungen in folgenden Punkten, damit es praxistauglich und für die Arbeitgeber umsetzbar ist:

  • Der Starttermin der Aktivrente, der bislang für den 1. Januar 2026 vorgesehen ist, sollte verschoben werden, weil bis dahin noch keine Lohnabrechnungssoftware zur Verfügung stehen wird, um die Aktivrente umzusetzen.
  • Bei Beschäftigungsverhältnissen, die im Laufe eines Monats beginnen oder enden, sollte keine zeitanteilige Kürzung der Aktivrente erfolgen.
  • Die Aufzeichnung im Lohnkonto und in der Lohnsteuerbescheinigung sollte nicht gemeinsam mit Leistungen erfolgen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
  • Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung für beschäftigte Rentner sollte nach Vollendung der Regelaltersgrenze abgeschafft werden.

Der Bundesrat wird sich am 19. Dezember 2025 mit der Aktivrente befassen.