Bundestag beschließt das Altersvorsorgereformgesetz

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Der Bundestag hat am 27. März das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) verabschiedet und ist damit der anliegenden Beschlussempfehlung (Beschlussempfehlung und Bericht – Altersvorsorgereformgesetz ) des Bundestagsausschusses für Finanzen gefolgt.

Wesentlicher Inhalt: Gegenüber dem Regierungsentwurf ergeben u.a. sich folgende wesentliche Änderungen:

  • Anhebung der Grundzulage auf 50 Cent (bis 360 € im Jahr) und 25 Cent (von 360 € bis 1.800 € im Jahr) unmittelbar zum Start der reformierten Riester-Rente 2027
  • Kinderzuschlag von 300 € im Jahr, der bereits ab einem Sparbeitrag von 25 € im Monat erreicht werden kann
  • Erweiterung des Kreises der förderfähigen Erwerbstätigen
  • Begrenzung der Kosten aller Standarddepots auf maximal 1 % der Effektivkosten
  • Einführung eines von einem öffentlichen Träger angebotenen Standarddepots

Bewertung der BDA: Die Erweiterung des förderfähigen Personenkreises und die Anpassung der Zulagenhöhe sind richtige und notwendige Schritte. Dennoch bleibt die Reform der privaten Altersvorsorge unzureichend. Die förderfähigen Sparbeiträge liegen weiter deutlich unter den Empfehlungen der Rentenkommission und der eingesetzten Arbeitsgruppe. Zugleich geht die Bundesregierung selbst davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger rund vier Prozent ihres Einkommens für die private Vorsorge aufbringen sollen. Positiv ist die Einbeziehung von Selbständigen und Angehörigen der berufsständischen Versorgungswerke in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen. Damit wurde eine Forderung der BDA umgesetzt.

Weiteres Gesetzgebungsverfahren: Am 8. Mai 2026 berät der Bundesrat abschließend über das Gesetz.