Der Bundestag hat am 26. März 2026 der von der Bundesregierung geplanten Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zugestimmt.
Der von Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und persönlicher Schutzausrüstung (Gesetzentwurf-Bestellpflicht-Sicherheitsbeauftragte) wurde in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung angenommen, die Sie hier herunterladen können:
Beschlussempfehlung-Bericht Bestellpflicht-Sicherheitsbeauftragte
Wesentliche Änderungen:
- Im Gegensatz zur Formulierungshilfe sind Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten künftig weiterhin von der Bestellpflicht ausgenommen.
- Die pauschale Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gilt nunmehr für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten. Der Schwellenwert wird damit von bisher 20 auf 50 Beschäftigte erhöht.
- Unternehmen mit mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten haben nur dann eine Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten, wenn besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit der Beschäftigten bestehen.
- In Unternehmen mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten und keiner besonderen Gefährdung für Leben und Gesundheit reicht die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.
- Der Unfallversicherungsträger kann anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht.
Bewertung durch die BDA: Es ist gut, dass im Vergleich zur Formulierungshilfe nochmal nachgebessert wurde und Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten weiterhin von der Bestellpflicht ausgenommen sind. Es darf nun jedoch nicht zu einem neuen Bürokratieaufbau kommen, weil Betriebe mit mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten nun ermitteln müssen, ob besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit der Beschäftigten vorliegen. Es müssen gute Lösungen gefunden werden, wie diese Betriebe diese Anforderung einfach handhaben können.
Weiteres Verfahren: Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgt mutmaßlich in der Plenarsitzung am 8. Mai 2026.