Corona: Aktualisierte Synopse der BDA zu aktuellen arbeitgeberrelevanten Corona-Regelungen

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Nach Ablauf der Übergangsfrist bis zum 2. April 2022 gelten nun in den meisten Ländern die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen sog. Basisschutzmaßnahmen. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Land zum Hotspot zu erklären und weitergehende Schutzmaßnahmen festzulegen.

Unsere Bundesvereinigung BDA hat deshalb jetzt eine aktualisierte Übersicht (Synopse) über die nun im Bund und in den Ländern geltenden Corona-Regelungen erstellt. Diese Übersicht können Sie hier herunterladen.