Das Bundeswirtschaftsministerium teilte mit, dass Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 über die bekannte Plattform ab sofort gestellt werden können.
Die diesbezügliche Pressemitteilung des BMWi vom 06.10.2021 können Sie hier herunterladen.
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Für die Überbrückungshilfe III Plus, die weiterhin nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden kann, endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2021. Antragstellende, deren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus bewilligt oder teilbewilligt wurde, können für die Monate Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen.
Ebenfalls Überbrückungshilfe III Plus beantragen können Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt waren und im Juli 2021 von Starkregen und Hochwasser betroffen waren. Detaillierte Information hierzu finden Sie in Ziffer 5.7 der FAQ.
Die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige wird ebenfalls für den Zeitraum Oktober bis Dezember verlängert. Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, können zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe Plus für das 4. Quartal ist voraussichtlich Mitte Oktober möglich. Details zur Antragsstellung werden zeitnah auf der Plattform veröffentlicht.