Den Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung, den das Bundeskabinett gestern ebenfalls auf den Weg gebracht hat, können Sie hier herunterladen.
In dieser ist die Pflicht für Arbeitgeber vorgesehen, Ihren Beschäftigten einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten, soweit diese (teilweise) in Präsenz beschäftigt sind. In bestimmten Fällen bei höheren Expositionsrisiken sind den Beschäftigten zwei Tests pro Woche anzubieten. Die Änderung tritt fünf Tage nach Verkündung in Kraft. Dies bedeutet, dass die Pflicht, unter den genannten Voraussetzungen Tests anzubieten, voraussichtlich schon ab der nächsten Woche gelten könnte.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.