Wir möchten darauf hinweisen, dass wir unsere Arbeitsvertragsmuster an zwei Stellen ergänzt haben.
Zum einen haben wir im Abschnitt Arbeitszeit und Mehrarbeit einen Passus zur Möglichkeit der Anordnung von Kurzarbeit mit aufgenommen.
Zum anderen haben wir den Punkt Kündigung und Vertragsende im letzten Absatz dahingehend ergänzt, dass das Arbeitsverhältnis auch dann endet, wenn der Mitarbeiter eine volle Altersrente ohne Abschläge erhält. Dieser Zusatz ist erforderlich geworden, da das BAG Regelungen für unwirksam erachtet, die auf eine Beendigung abzielen, wenn eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird. In diesem Fall kann aus unserer Sicht eine Unwirksamkeit der Regelung nur dadurch vermieden werden, dass auf eine volle Altersrente ohne Abschläge Bezug genommen wird.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Arbeitsvertragsmuster entsprechend anzupassen.