Aus Anlass der zum 1. Juni 2024 in Kraft getretenen weitere Regelungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat die BDA ihre FAQ zur Erwerbsmigration und die Broschüre „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte“ aktualisiert.
Broschüre:
In der Broschüre „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte“ wurden lediglich redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 1. Juni 2024 hat die BDA die gesonderten Hinweise hierauf entfernt und zudem bei der Chancenkarte den Self-Check auf der Seite von „Make it in Germany“ ergänzt.
Die Broschüre können Sie hier herunterladen.
FAQ:
In den FAQ hat die BDA Hinweise zur Erklärung zur Beschäftigung bei Vorabzustimmungen und Hinweise zur Digitalen Auskunft zu Berufsqualifikationen bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ergänzt. Bei der Beantragung der Chancenkarte und bereits seit 1. März 2024 bei der Beantragung der Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG) oder einer Beschäftigung mit Berufspraxis (§ 19c Abs 2AufenthG i. V. m. § 6 BeschV) müssen Antragstellende eine digitale Auskunft zum ausländischen Hochschulabschluss bzw. der Berufsqualifikation einholen. Der Antrag auf digitale Auskunft zu Berufsqualifikationen kann bei der ZAB noch nicht gestellt werden. Insofern sind die genannten Aufenthaltstitel noch nicht nutzbar. Die Aktualisierungen hat die BDA im anliegenden FAQ farblich kenntlich gemacht.
Die FAQ können Sie hier herunterladen.