Erwerbsmigration: Veröffentlichung der BDA-Broschüre „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte“ und neue Weisungen der BA

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Am 18. November 2023 sind die ersten Regelungen im Gesetz und in der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten.

Eine Übersicht über die praxisrelevanten Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration bietet die Broschüre „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte“ von BDA und Gesamtmetall. Im Zuge der Neuerungen durch den reformierten Rechtsrahmen zur Erwerbsmigration, ist die bestehende Broschüre überarbeitet und ergänzt worden.

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass viele der neuen Regelungen, z. B. manche Voraussetzungen oder Rahmenbedingungen für die Erteilung einiger Aufenthaltstitel, noch nicht in Kraft getreten sind. Dies ist in der Broschüre auch entsprechend markiert. Für einen detaillierteren Überblick zum Inkrafttreten können Sie auch gerne in die zuvor von der BDA erstellte Übersicht schauen, die Sie hier herunterladen können

Jetzt gilt es den neuen Rechtsrahmen mit Leben zu füllen und für die Praxis der Arbeitgeber nutzbar zu machen. Dazu möchte die BDA mit Ihrer beigefügten Handreichung einen Beitrag leisten.

Darüber hinaus hat auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre an den Stand des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes angepassten fachlichen Weisungen zum Aufenthaltsgesetz und zur Beschäftigungsverordnung aktualisiert und veröffentlicht.

Sie können diese fachlichen Weisungen hier herunterladen.