Das EU-Parlament hat am 26.11.2025 für die Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (European Deforestation Regulation, EUDR) gestimmt. Der Rat der EU hat sein Verhandlungsmandat bereits am 19. November 2025 verabschiedet.
Ein wesentlicher Punkt, für den sich sowohl das EU-Parlament als auch der Rat der EU ausgesprochen haben, ist die Verschiebung des Anwendungsbeginn um ein Jahr. Für große und mittlere Unternehmen soll die Anwendung der EUDR ab 30. Dezember 2026 verpflichtend sein. Für Kleinst- und Kleinunternehmen soll die Anwendung ab 30. Juni 2027 verpflichtend sein. Bisher war als Anwendungsbeginn für große und mittlere Unternehmen der 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen der 30. Juni 2026 vorgesehen.
Künftig soll die Sorgfaltserklärung nur noch von dem Unternehmen eingereicht werden müssen, dass die Erzeugnisse und Rohstoffe, die unter die EUDR fallen, als erstes einführt. Marktteilnehmer und Händler in der nachgelagerten Lieferkette sind so nicht mehr zur Abgabe der Sorgfaltserklärung verpflichtet.
Kleinst- und Kleinunternehmen, die erstmalig Erzeugnisse und Rohstoffe einführen, sollen zusätzlich entlastet werden. Sie sollen nur noch einmalig eine vereinfachte Sorgfaltspflichtenerklärung abgeben müssen.
Im nächsten Schritt werden die Vereinfachungen in den Trilog-Verhandlungen diskutiert. Die EU-Kommission (EU-KOM) hat ihren Vorschlag für die Vereinfachung der EUDR am 21. Oktober 2025 veröffentlicht.
Weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung des Europäischen Parlaments: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20251120IPR31498/eu-deforestation-law-parliament-supports-simplification-measures
- Verhandlungsmandat des Rat der EU: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15676-2025-INIT/en/pdf
- Vorschlag zur Vereinfachung der EUDR der EU-KOM: https://environment.ec.europa.eu/document/download/15e6d00c-28bc-48db-9b32-b485742d372b_en?filename=Proposal%20for%20a%20Regulation%20-%20EUDR.pdf
- EUDR: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1115/oj/eng