Fachkräfteeinwanderungsgesetz: FAQ der BDA zur praktischen Umsetzung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

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Die BDA hat jetzt in Abstimmung mit Bundesinnen- und Bundesarbeitsministerium FAQ zum Gesetz und zur Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung erstellt.

Die FAQ können Sie hier herunterladen.

Die FAQ werden weiter aktualisiert und ergänzt, parallel zum gestaffelten Erscheinen der Anwendungshinweise und der fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Zusätzlich sind zum 18. November 2023 einige Änderungen im § 24a BeschV (Zustimmung zur Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer) in Kraft getreten, darunter der Wegfall der Vorrangprüfung und die Befreiung von der Vorlage von Nachweisen. Arbeitgeber bleiben jedoch verpflichtet, sich Gewissheit über das Vorliegen der erforderlichen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und Qualifikation zu verschaffen. Die Erfüllung der Voraussetzungen kann durch das Zusatzblatt C zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ bestätigt werden. Das Zusatzblatt können Sie bei der BA unter folgendem Link herunterladen:

 https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland/informationen-arbeitsmarktzulassung