Mit unseren Sonderrundschreiben Nr. 42 – 45 / 2021 konnten wir Sie bereits über die neuen Regelungen zu 3G am Arbeitsplatz in § 28b Absätze 1-3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) informiert, die seit dem 24. November gelten.
Nunmehr hat auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeit-geberverbände (BDA) ihr FAQ-Papier mit den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den neuen Rege-lungen, zum Beispiel zum Umgang mit Zeitarbeitnehmern, mobilen Beschäftigten oder externen Dienstleistern sowie datenschutzrechtlichen Fragen überarbeitet.
Die aktuellen FAQ der BDA zu den 3G-Regeln am Arbeitsplatz können Sie hier herunterladen.