Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Mindestlohnerhöhungsgesetz) ist der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro gestiegen. Zusätzlich sieht das Gesetz Änderungen im Bereich der Mini- und Midijobs vor. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat deshalb ein FAQ-Papier erstellt, mit dem häufig gestellte Fragen beantwortet und Hinweise zu den Neuregelungen gegeben werden.
Das FAQ-Papier können Sie hier herunterladen.
Mit der politischen Anhebung des Mindestlohns greift der Staat zum zweiten Mal nach dessen Einführung in die tarifautonome Lohngestaltung der Sozialpartner ein. Hunderte von Lohngruppen, die durch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gemeinsam vereinbart wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Eine Stärkung der Tarifbindung dürfte anders aussehen.
Die Betriebe stehen bereits aufgrund der Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine vor schweren wirtschaftlichen Herausforderungen. Durch den gesetzlichen Mindestlohn sind teils ganze Lohngitter neu zu verhandeln. In der derzeitigen wirtschaftlichen Lage bedeutet dies eine weitere Hypothek.
In Zukunft muss die Mindestlohnkommission nach Auffassung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wieder eigenständig und ohne staatlichen Druck über die Mindestlohnentwicklung befinden. Eine Rückkehr zur bewährten Anpassungssystematik, unter Berücksichtigung der nachlaufenden Tariflohnentwicklung, sei dabei der einzig richtige Weg.
Die geplante Anhebung der Minijobgrenze ist zu begrüßen. Ohne eine Anhebung der Minijobgrenze von heute 450 € auf 520 € wären viele Minijobbende als Folge der gleichfalls geplanten Anhebung des politischen Mindestlohns gezwungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um nicht die Vorteile eines Minijobs zu verlieren. Aus dem gleichen Grund ist auch die geplante Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze sinnvoll und notwendig.
Die Erhöhung der Midijob-Grenze auf einen Monatsverdienst von 1.600 € (ab 1. Januar 2023 geplant 2.000 €) verstärkt das Problem der Teilzeitprivilegierung, setzt damit falsche Arbeitsmarktanreize gegen eine Ausweitung der Arbeitszeit und konterkariert so die im Gesetzentwurf genannte Zielsetzung. Statt Midijobs noch stärker zu privilegieren, sollten vielmehr Hindernisse abgebaut werden, die einer Ausweitung der Arbeitszeit entgegenstehen.