Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seine FAQ zur Strom- und Gaspreisbremse veröffentlicht hat, liegt nun auch die angekündigte Ausarbeitung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht nach § 37 Strompreisbremsegesetz (StromPBG) respektive § 29 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und dem Boni- und Dividendenverbot nach § 37a StromPBG respektive § 29a EWPBG vor.
Die Ausarbeitung der BDA können Sie hier herunterladen.