Die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5) ist am 7. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 29. November 2023 außer Kraft.
Mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung wird der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten angehoben:
- ab 1. Januar 2026: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde
- ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro brutto je Zeitstunde