Die Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist am 09.09.2021 im Bundesanzeiger (BAnz AT 09.09.2021 V 1) veröffentlicht worden. Die geänderte Verordnung ist zum 10. September in Kraft getreten und wird spätestens zum 24. November 2021 außer Kraft treten.
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