Die Bundesregierung hat auf eine formelle Anfrage der Gruppe „Die Linke“ mitgeteilt, sie könne noch keinen Zeitplan dazu aufstellen, wann das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung im Entwurf vorliegen werde.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2019 verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, eine verlässliche Arbeitszeiterfassung einzuführen. Im September 2022 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber bei richtlinienkonformer Auslegung von Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes bereits verpflichtet seien, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen.
Das BMAS ist damit seit fünf Jahren damit befasst, eine Regelung zur Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung zu entwerfen. Zur Begründung heißt es, eine Einigung mit den Sozialpartnern habe noch nicht erreicht werden können.