Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2023 bei 1,6 % festgelegt und am 31.10.2022 im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Die Bundesregierung hat die Erhöhung in diesem Umfang im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes in den letzten Monaten anvisiert, so dass die Bekanntmachung wenig überraschend ist. Damit steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2022. Die Höhe des tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest.
Der Beitragsanstieg macht erneut deutlich, dass grundlegende Reformen im Gesundheitsbereich nicht länger aufgeschoben werden können.
Die BAnz-Bekanntmachung können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de des vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen BAnz unter Schnellzugriff > zum Amtlichen Teil > 31.10.2022 > BAnz AT 31.10.2022 B5 abrufen.