Gipfel des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 24. Januar 2022

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Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am Montag (24.01.2022) erneut über die Corona-Lage beraten. „Wir müssen unverändert vorsichtig bleiben“, betonte der Bundeskanzler. Die Infektionszahlen seien aktuell sehr hoch. „Wir wissen noch nicht, wie sich die Infektionen weiter entwickeln werden“, sagte Scholz. Die bisher geltenden Maßnahmen sollen daher bestehen bleiben.

Bund und Länder verständigten sich zudem darauf, die Impfkampagne zu verstärken. Der Kanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder rufen nochmals alle Bürgerinnen und Bürger zur Booster-Impfung auf – drei Monate nach der zweiten Impfung. Diejenigen, die bisher noch gar keine Impfung erhalten haben, sollten sich dringend impfen lassen. Scholz kündigte eine neue Informations-Kampagne an, mit der die Bundesregierung für das Impfen und Boostern werben wird.

Die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels können Sie hier herunterladen.

Im Wesentlichen haben sich Bund und Länder auf folgende Schritte verständigt:

  • Schutz von Risikogruppen hat Priorität bei PCR-Tests und Kontaktnachverfolgung.

  • PCR-Tests sollen künftig auf besonders gefährdete Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden. Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.

  • Auch für die Kontaktnachverfolgung der Gesundheitsämter soll es künftig eine Priorisierung geben. Die genauen Regelungen werden die Gesundheitsminister gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut erarbeiten. Zugleich bitten der Kanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs die Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortlichen Umgang mit etwaigen Erkrankungen – zum Beispiel Kontaktpersonen informieren und Corona-Warn-App nutzen.

  • 2G plus und Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Wie gehabt müssen Geimpfte und Genesene bei Eintritt in Restaurants oder Bars tagesaktuelle Tests oder eine Booster-Impfung nachweisen, Ungeimpfte erhalten keinen Zutritt. Auch gilt bei privaten Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen die Obergrenze von zehn Personen. Bei Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

  • Quarantäne und Isolation: Nach einer nachgewiesenen Infektion kann die Isolation nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) beendet werden, wenn es 48 Stunden Symptomfreiheit gibt. Ohne Test endet die Isolation nach 10 Tagen. Kontaktpersonen können sich mit einem negativen Schnelltest nach sieben Tagen freitesten. Geboosterte sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen; dies gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene.

  • Digitalisierung: Anwendungen, um den Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus digital zu erbringen – etwa durch die Corona-Warn-App oder die CovPass-App – sollen fortentwickelt werden, um einfach die Einhaltung der 2G- oder 2G-plus-Regel prüfen zu können.

  • Öffnungsperspektive: Erstmals wurde konkret über längerfristige Lockerungen gesprochen. Wie die konkret aussehen, steht noch nicht fest. Allerdings sind sich die Teilnehmenden der Bund-Länder-Runde einig, dass man für den Moment Öffnungsperspektiven entwickeln muss, in dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.

  • Wirtschaftshilfen und Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld werden bis zum 31. März 2022 verlängert und dadurch Beschäftigte und Betriebe weiterhin unterstützt. Es wird zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden.

Die nächste Zusammenkunft des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder findet am 16. Februar 2022 statt, sofern nicht das weitere Infektionsgeschehen eine frühere Zusammenkunft nötig macht.