GKV-SV: Neue Richtlinien für die versicherungsrechtliche eurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)

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Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Bundesagentur für Arbeit haben die Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) überarbeitet und in aktualisierter Fassung unter dem Datum vom 16. August 2022 herausgegeben. Sie lösen die Geringfügigkeits-Richtlinien in der Fassung vom 26. Juli 2021 ab und gelten spätestens ab 1. Oktober 2022.

Sie können die neue Richtlinie hier herunterladen.

Die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien befassen sich insbesondere mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 auf 520,00 Euro zum 1. Oktober 2022. Außerdem werden die geänderten Voraussetzungen für ein nur gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze dargestellt und die bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Bestandsschutzregelungen für Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 450,01 bis 520,00 Euro erläutert.

Weitere wesentliche Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung werden im Vorspann der Geringfügigkeits-Richtlinien im Einzelnen aufgeführt.