Wir hatten Sie bereits mit unserem Sonderrundschreiben Nr. 21 / 2021 vom 06.05.2021 über die neuen Härtefallhilfen des Landes Niedersachsen informiert. Diese können ab sofort unter http://www.haertefallhilfen.de/ beantragt werden.
Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, z.B. die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe. Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält.
Zu Ihrer Information übersenden wir Ihnen erneut das vom Nds. Wirtschaftsministerium erstellte Factsheet zu den Hilfen, das Sie hier herunterladen können.