Hinweis zu Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen 2022

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In den Betrieben finden im Zeitraum 1. Oktober bis 30. November 2022 die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen statt. Die rechtlichen Grundlagen zur Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung befinden sich in §§ 170, 180 SGB IX.

Die Schwerbehindertenvertretung wird in den Betrieben gewählt, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer im Betrieb.

Zu Ihrer Information übersenden wir Ihnen eine Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V. (BIH) mit einer Übersicht zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung sowie weiteren verfahrensbezogenen Hinweisen.

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.