Mit unserem Sonderrundschreiben Nr. 42 / 2021, Nr. 43 / 2021 und Nr. 46 / 2021 haben wir Sie über die Regelungen zu 3G am Arbeitsplatz in § 28b Absätze 1-3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) informiert, die seit dem 24. November 2021 gelten.
Inzwischen werden uns aus den Mitgliedsbetrieben bereits einige Fälle geschildert, in denen gefälschte Impfnachweise vorgelegt wurden. In der Praxis sind Fälschungen jedoch häufig nur schwer zu erkennen.
Die Polizei Bremen hat daher ein Merkblatt herausgegeben, das Sie hier herunterladen können.