Kabinett beschließt Entfristung der Stromsteuerentlastung

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Das Bundeskabinett hat am 17.Juli 2024 die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum „Gesetzesentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ zur dauerhaften Senkung der Stromsteuer auf 0,50 Euro pro MWh für das Produzierende Gewerbe beschlossen.

Den Beschluss der Bundesregierung können Sie hier herunterladen.

Damit bringt die Bundesregierung die mit der Wachstumsinitiative der Bundesregierung vom 05.Juli 2024 angekündigte Entfristung der bislang bis Ende 2025 befristeten Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG zügig auf den Weg. Für den jetzigen Begünstigtenkreis wird die Stromsteuer damit dauerhaft auf das EU-Minimum abgesenkt. Das entspricht einer Entlastung der Wirtschaft in Höhe von 3,25 Milliarden Euro/Jahr.

Mit der Entfristung der Stromsteuerentlastung kann die seit Jahren geforderte Planungssicherheit und damit eine gute Folgeregelung für den abgeschafften Stromsteuerspitzenausgleich erreicht werden.