KI-Verordnung: Aktualisiertes FAQ-Papier zu den arbeitgeberrelevanten Regelungen des EU AI Act

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Die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) ist im August 2024 in Kraft getreten, die KI-VO sieht für die einzelnen Regelungen unterschiedliche Umsetzungsfristen vor. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Anwendungs-papier zu den arbeitgeberrelevanten Regelungen der KI-VO erstellt, das zu einem FAQ-Papier weiterentwickelt und aktualisiert wurde.

Das FAQ-Papier können Sie hier herunterladen.

Das aktualisierte Papier enthält Ergänzungen und Konkretisierungen zu:

  • GPAI-Modellen und der Bedeutung für Arbeitgeber als Betreiber,
  • Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenzen nach Art. 4 KI-VO,
  • Deepfakes und Transparenzpflichten, die jedoch – anders als teilweise behauptet – erst ab 2. August 2026 gelten,
  • den ab 2. August 2025 geltenden Sanktionsregelungen nach Art. 99 KI-VO.