Die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (3. KugÄV) wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung ist am 23. Juni 2021 in Kraft getreten.
Aus diesem Anlass hat die BDA sowohl die FAQ zum Kurzarbeitergeld, die Sie hier herunterladen können, als auch die FAQ zur Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug, die Sie hier herunterladen können, aktualisiert.
Die Änderungen sind gelb markiert.
Die Aktualisierung beinhaltet insbesondere die durch die 3. KugÄV verlängerten Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und die neue Regelung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Insolvenzfällen. Außerdem hat die BDA weitere Hinweise zur Abrechnung von Quarantänefällen, zur Abrechnung von Krankengeld in Höhe von Kug und zum Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit aufgenommen. Zur Befristung der Kug-Sonder-regelungen beachten Sie zudem die aktualisierte Übersicht in der FAQ zum Kurzarbeitergeld.
Beide FAQ-Papiere finden Sie auch auf der Website der BDA unter https://arbeitgeber.de/covid-19/.