Die Tabellen mit den pauschalierten Nettoentgelten für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021 sind von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht worden.
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021, 67/60%
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021, 77/70%
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021, 87/80%
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes – Auszubildende bis 325 € brutto 2021, 67/60%
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes – Auszubildende bis 325 € brutto 2021, 77/70%
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes – Auszubildende bis 325 € brutto 2021, 87/80%
Die Tabellen werden nicht mehr im Wege der Verordnung durch das Bundesarbeitsministerium bekannt gemacht, sondern nur noch durch die BA. Die Werte der Tabellen sind für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu Grunde zu legen.