Lohnsteuer: Behandlung von Entschädigungszahlungen nach § 56 IfSG

Allgemeines, Newsletter

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat jetzt ein Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Entschädigungszahlungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz veröffentlicht.

Das Schreiben können Sie hier herunterladen.

Das BMF reagiert damit auf den gemeinsamen Vorschlag der BDA und des BDI für eine Vereinfachungs- und Nichtbeanstandungsregelung und greift diesen auf. Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind anzuwenden, wenn eine vorzunehmende Änderung des Lohnsteuerabzugs im Zeitraum 2020 bis 2023 nicht mehr zulässig ist.

Hintergrund:

Im März 2022 hatte die BDA gemeinsam mit dem BDI einen Vorschlag für in der Praxis auftretende Fälle gemacht, bei denen Arbeitgeber Entschädigungen für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG) den Arbeitnehmern vorausbezahlt hatten. Von den Behörden erstattete Beträge wichen in vielen Fällen von dem Wert ab, der arbeitgeberseitig beantragt wurde. Es entstanden Rechtsunsicherheiten über die steuerliche Wirkung der Abweichungsbeträge, die nun durch das Schreiben des BMF geregelt wurden. Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben des BMF.