Am 23. Februar 2021 aktualisierte das Bundesfinanzministerium (BMF) sein Informationsblatt mit den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu den steuerlichen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Das FAQ wurde erstmals im April 2020 veröffentlicht und laufend überarbeitet.
Die aktuellste Ausgabe des FAQ können Sie hier herunterladen.
Auf Initiative der BDA strich das BMF den Satz „Der steuerfreie Betrag von 1.500 Euro für Beihilfen oder Unterstützungsleistungen kann insgesamt nur einmal innerhalb dieses Zeitraums beansprucht werden“ (ehemals in Punkt VII. 1., Seite 15) aus dem FAQ. Durch diese missverständliche Formulierung fürchteten Unternehmen, dass die Corona-Prämie nur einmal und nicht in Teilraten gewährt werden kann. Das BMF stellte gegenüber der BDA klar, dass es für die Steuerfreiheit nicht schädlich ist, wenn der Gesamtbetrag von 1.500 Euro in Teilraten ausgezahlt wird.
Mit dem nun gestrichenen Satz beabsichtigte das BMF darzustellen, dass es nur „einen“ Steuerfreibetrag gibt. Ein „zusätzlicher“ Steuerfreibetrag in Höhe von 1.500 Euro für das Jahr 2021 sei vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt (siehe Punkt VII. 2., Seite 15 des FAQ). Über weitere Aktualisierungen des „Corona-FAQ“ des BMFs werden wir Sie informieren.